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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fa. Ader-Renovo / Inh. Michael Ader
Stand: Oktober 2004

Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind automatisch Bestandteil aller mit der Fa. Ader abgeschlossenen Verträge. Die Geltung und Einbeziehung anderer Vertragsbedingungen bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung

Vertragsabschluss

Die Unterschrift des Kunden auf dem Aufmassblatt ist verbindlich, der Auftrag gilt als angenommen. Angebote/Bestellungen des Kunden, auch per E-Mail oder per Telefax sind bindend. Bei dem errechneten Endbetrag handelt es sich um einen Festpreis inklusive aller sonstigen nicht separat aufgeführten Kosten wie Anfahrt, Montage, Kleber und Kleinteile.

Liefertermine

Die angegebenen Liefertermine sind annähernd. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen in allen Fällen von höherer Gewalt, Verfügungen von hoher Hand und beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung und Lieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei unseren Vertragslieferanten eintreten. Bei Lieferverzug aus anderen als den genannten Gründen ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir behalten uns das Recht vor, in Ausnahmefällen Teillieferungen zu erbringen.

Muster und Materialbeschaffenheit

Granit

Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur allgemein das Aussehen des Steines, Handmuster und Abschläge können niemals alle Unterschiede in Farbe, Zeichnung und Gefüge in sich vereinigen. Für die bei Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Änderungen, Tupfen, Poren, Striemen und andere natürliche Eigenschaften wird keine Haftung übernommen. Auskittungen und Verklammerungen sind bei bunten Steinen unvermeidlich und werden fachgemäß durchgeführt. Der Auftraggeber hat mit Wechselfällen zu rechnen, die bei Naturstein vorkommen. Maßabweichungen: Für Maßabweichungen gilt die zur Zeit gültige VOB, Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistung – Naturwerksteinarbeiten – DIN 18332.

Holz, Massivhölzer und Funiere

Holz ist ein Naturprodukt. Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur allgemein das Aussehen des Holzes. Handmuster und Abschläge können niemals alle Unterschiede in Farbe, Zeichnung und Gefüge in sich vereinigen. Für die im Holz vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Änderungen, Poren, Striemen und andere natürliche Eigenschaften wird keine Haftung übernommen.

Mängelhaftung

Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl berechtigt, unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern. Schlagen unsere Versuche, die mangelhafte Sache nachzubessern oder neu zu liefern fehl, steht dem Auftraggeber das Recht zu, Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Jegliche weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei der Renovierung von Vollholzstufen ( hobeln, schleifen, lackieren ) bzw. dem einfräsen von Graniteinlegern in vorhandene Stufen übernehmen wir für das vom Kunden gelieferte Material ( Altstufen ) keine Gewähr für die Standhaftigkeit des Holzes. Wir behalten uns vor stark verzogene Stufen aufzuschneiden und wieder zu verleimen. Es kann jedoch keine Garantie dafür übernommen werden, dass sich das vorhandene Holz nicht wieder verzieht und evtl. zu Beschädigungen führt.

Zahlung, Verzug, Fälligkeit

Eine Anzahlung ist bei jedem Auftrag fällig. Je nach Zeitraum bis zur Montage kann sie bei 10 % , 25 % oder 50 % liegen. Sonderregelungen sind möglich und bedürfen der schriftlichen Absprache. Sollte der Kunde eine Sicherheit wünschen wird von der Hausbank der Fa. Ader eine Bankbürgschaft ausgestellt. Die Kosten hierfür teilen sich in der Regel die Fa. Ader und der Kunde. Der errechnete Endbetrag wird von uns am Tage der Fertigstellung bar / EC kassiert. Werden andere Zahlungsziele vereinbart, so ist dies bereits bei Auftragserteilung schriftlich festzuhalten und von beiden Vertragspartnern mit Unterschrift zu bestätigen. Werden andere Zahlungsziele vereinbart und nicht eingehalten, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes zu berechnen.

Zahlungsverzug

Der Käufer ist verpflichtet, vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu zahlen, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Darüber hinaus sind uns anfallende Aufwendungen und Gebühren zu erstatten. Alle gewährten Rabatte und sonstigen Vergünstigungen, auch soweit sie andere Kundenseits noch nicht vollständig erfüllten Verträge betreffen, werden mit Eintritt des Zahlungsverzuges sofort hinfällig. Sämtliche Lieferungen können von uns ganz oder teilweise bis Bezahlung unserer fälligen Forderungen zurückgehalten werden. In einem solchen Fall ist ein Schadenersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen. Hierdurch zwangsläufig auftretende Terminverschiebungen sind ebenfalls von uns nicht zu vertreten. Die Schadenersatzpflicht nach Ziffer 5, Abs. d (Lagerung) kommt zur Anwendung. Bei Terminverschiebung aufgrund mangelnder Zahlung ist der Käufer verpflichtet, die bereits fertig gestellte Ware nach Ausgleich der fälligen Rechnung abzunehmen.

Rücktritt

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass jeder Renovierungsauftrag eine Sonderanfertigung ist und die Fa. Ader geht davon aus, dass die Auftragsvergabe bestens überlegt ist. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht möglich. Sollte es dennoch zu einem Widerruf oder eines Scheiterns der über die Fa. Ader bestellten Produkte kommen wird vereinbart, dass eine Bearbeitungsgebühr und Entschädigung in Höhe von 35 % des errechneten Listenpreises zu leisten ist, da jeder Auftrag sofort nach Bestellung an die Vorlieferanten weitergeleitet wird um Konditionen und Preise halten zu können.

Gewährleistung

Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Montage oder Lieferung schriftlich bei uns anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach deren Auftreten anzuzeigen. Geringfügige Abweichungen der gelieferten Ware von der Bestellung in Farbe, Maß und Ausführung gelten nicht als Mängel, deren Beseitigung verlangt werden könnte. Die Muster, Prospekte und anderes Werbematerial der Firma Ader geben nur annähernd die Eigenschaften der Ware an. Wir haften daher nicht für Abweichung von diesen. Es kann jedoch im Einzelfall etwas anderes von uns schriftlich zugesagt werden. Änderungen in der Ausführung, Material, Profilgestaltung und Farbe, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns ausdrücklich vor.

Technische Hinweise

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten. Oberflächen von Treppen bzw. Stufen sind jeweils nach Abnutzung durch Öl oder Lack nachzubehandeln. Granitoberflächen sind ordnungsgemäß zu pflegen und zu behandeln. Bei starker Beanspruchung muss die bereits erfolgte Versiegelung gegebenenfalls noch einmal wiederholt werden. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum. Nehmen wir aufgrund unseres Eigentumsvorbehaltes die gelieferte Ware zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, oder die Rechtsunwirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll dasjenige gelten, was – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden. Als Gerichtsstand gilt der Wohnort der Auftragnehmers als vereinbart, und zwar auch für den Fall des Rücktritts oder Streites über die Gültigkeit des Vertrages.

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